Online-Rezepte (Update vom 16. April 2024)

Wir bieten standardmäßig keine Online-Rezepte mehr an, da durch die verpflichtende Einführung des e-Rezeptes, die Wiederholungverordnungen bei Ihrem Termin zum Einlesen der Versichertenkarte im neuen Quartal ausgestellt werden können.

Durch die lange Reichweite des e-Rezeptes müssen Sie sich in der Zukunft seltener um Folgerezepte bemühen.

Rezepte

Wir haben ein neues E-Mail-System auf unserer Website eingerichtet zur einfachen Anforderung von Wiederholungsrezepten.

Bitte beachten Sie, dass Leistungen, wie das Ausstellen von Rezepten, nur möglich sind, wenn für das aktuelle Quartal die Versichertenkarte eingelesen wurde oder eine Überweisung vorliegt. Das Zusenden der Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte) per Post ist nicht möglich.

Sie können auch Ihre Krankenkasse kontaktieren (Webseite oder telefonisch Kundenberater*in) und sich eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen und an mich weiterleiten.

Bitte geben Sie Ihren Namen und Geburtsdatum an und die gewünschten Medikamente mit den entsprechenden Stückzahlen oder Packungsgrößen und ob mehrere Packungen vereinbart sind. So können Verwechslungen ausgeschlossen werden und wir können Ihre Rezeptwünsche zeitnah und ohne Rückfragen bearbeiten.

Die Rezepte werden per Post an Sie versandt. Wenn Sie Rezepte lieber in der Praxis abholen wollen, teilen Sie das bitte bereits in der E-Mail mit. Wir bereiten dann die vorbestellten Rezepte vor und sie können Ihre Versichertenkarte Vorort einlesen lassen.

Klicken Sie dann auf "Senden", und Ihre Informationen werden in Ihrem E-Mail-Programm vorab ausgefüllt, um sie dann an ein speziell konfiguriertes Postfach der Praxis zu senden.